Vereinswechselphase 2024/2025 startet
Traditionell beginnt zum 01. Oktober jeden Jahres die Vereinswechselphase für Deutschlands Leichtathlet:innen. Die Beantragung und Abwicklung der Wechsel kann vollständig über den WLV-Vereinsaccount auf Phoenix vorgenommen werden. Bei Anträgen über das DLV-Startrechtsformular wird eine zzgl. Bearbeitungsgebühr von 5€ fällig.
Unabhängig vom Weg der Beantragung gilt es nachfolgende Punkte zu beachten:
- Ein Vereinswechsel kann grundsätzlich nur in der Zeit zwischen 1. Oktober und 30. November eines Jahres erfolgen. Der Antrag muss bis spätestens 30. November 2024 23:59 Uhr, der WLV-Geschäftsstelle vorliegen.
- Es ist eine Vereinsfreigabe beim bisherigen Verein anzufordern. Bei der digitalen Beantragung erfolgt die Freigabeanforderung automatisiert. Bei der analogen Beantragung ist ein Nachweis, dass die Freigabe angefordert wurde, dem Antrag beizufügen. Liegt nach Ablauf einer Frist von drei Wochen keine Erklärung des abgebenden Vereins vor, gilt die Freigabe nach DLO §4.3.2.4 als erteilt und der Landesverband kann das neue Startrecht erteilen.
- Liegen Gründe für eine Freigabeverweigerung nach DLO §4.5.2. vor, sind diese unverzüglich schriftlich dem neuen Verein/LG und ggf. dem neuen LV mitzuteilen. Über die Berechtigung einer Freigabeverweigerung entscheidet auf Antrag der LV, wenn die Vereine/LG demselben LV angehören. Gehören die Vereine/LG verschiedenen LV an, entscheidet auf Antrag der Vorsitzende des Bundesausschuss Wettkampforganisation.
Hier finden Sie den aktuellen Zwischenstand der Vereinswechselphase 2024/2025.