Sportausübung weiter möglich – Corona-Verordnung zum 24. November angepasst
  25.11.2021 •     WLV , Corona , BLV , Corona , Top-News BLV , BW-Leichtathletik , Top-News BW-Leichtathletik


Zum 24. November 2021 wurden Anpassungen an der geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorgenommen. Mit Alarmstufe II wurde zum geltenden Stufenplan eine weitere Stufe hinzugefügt. Sehr positiv für den Sport: In allen Stufen ist eine Trainings- und Wettkampfdurchführung unter Auflagen möglich.

Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Lage haben sich Bund und Länder verständigt, die Corona-Maßnahmen nochmals zu verschärfen. Auch in Baden-Württemberg gelten seit Mittwoch, 24. November 2021, zusätzliche Einschränkungen. Der bisherige Stufenplan wird um eine Stufe erweitert. Die Alarmstufe II gilt ab einer Belegung von 450 Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten oder einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz über 6.

BLV-Präsident Philipp Krämer zeigt sich zu den Anpassungen, bei allem Respekt, den er für die persönliche Meinung, was das Impfen angeht, aufbringt, positiv gestimmt: „Der Sport hat nun – anders als in den schwierigen Monaten 2020 und 2021 – Chancen auf Aufrechterhaltung seines Betriebes. Diese Möglichkeit zu nutzen und umzusetzen liegt nun am Sport – an uns allen – selbst! Das bedeutet, dass sogar Wettkämpfen in der Halle unter Einhaltung der Regeln nichts entgegen steht.“

Was die aktuell geltenden Regelungen für den Sport bedeuten, ist aus folgender Übersicht und der an diesen Beitrag angehängten Grafik ersichtlich. Die zweite angehängte Grafik zeigt die aktuellen Vorgaben für öffentliche Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe).

Basisstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G
im Freien: ohne weitere Regelungen

Warnstufe:
in geschlossenen Räumen: 3G (nur PCR-Test)
im Freien: 3G

Alarmstufe:
in geschlossenen Räumen: 2G
im Freien: 3G (nur PCR-Test)

Alarmstufe II:
in geschlossenen Räumen: 2G
im Freien: 3G (nur PCR-Test)

Generell gilt: keine Maskenpflicht während der Sportausübung
Zusätzlich gilt: „Bei nicht-immunisierten Beschäftigten oder ehrenamtlich und selbständig für den Verein Tätigen, wie bspw. Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter, reicht in allen Stufen beim Trainings- und Übungsbetrieb und bei Wettkampfveranstaltungen ein Antigen-Schnelltest aus. Es ist jedoch an jedem Präsenztag ein aktueller Testnachweis erforderlich.“ (siehe FAQ → „Was gilt beim Sporttreiben?“ → „Stufenunabhängige Regelungen“)

>> Hier sind alle Fragen und Antworten (FAQ) zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu finden
>> Hier wird eine Übersicht über alle aktuell gelten Maßnahmen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt


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